Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
(1) Vertragspartner ist die PixelPlanet GmbH mit Sitz in 28205 Bremen, Hoyaer Str. 13, Deutschland.
(2) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(3) Die Angebote richten sich sowohl an Unternehmer als auch an private Verbraucher. Da die Mehrzahl der Vertragspartner Unternehmer sind, sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf diese Gruppe zugeschnitten. Soweit eine unterschiedliche Regelung für Verbraucher erforderlich ist, ist eine Ausnahmeregelung im Einzelfall getroffen worden.
(4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die von uns in Werbematerialien oder im Internet bereitgestellten Angaben zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden (= invitatio ad offerendum). Bestellungen des Kunden – gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt – werden als Angebot im Sinne des § 145 BGB gewertet. Sofern der bestellende Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen Nachricht von uns erhält – gleich ob gedruckt, gefaxt, telefonisch oder elektronisch übermittelt – haben wir das Angebot abgelehnt.
(2) Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Übersendung der Rechnung, durch Entgegennahme bzw. Nutzung des Softwarepaketes oder durch sonstige Bewirkung der Leistung zustande. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so hat er ein neues Angebot abzugeben oder den Verwender um Erweiterung des bestehenden Vertrages zu ersuchen.
(3) Hinsichtlich der Erstellung von Individualsoftware bedarf es gesonderter vertraglicher Vereinbarungen.
§ 3 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software nur auf einem Computer einzusetzen (Einzellizenz), es sei denn, er erwirbt eine Netzwerklizenz. Die Software gilt als in einem Computer eingesetzt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Festspeicher (z.B. Festplatte) installiert ist.
(2) Im übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die zwingenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (§§ 69a ff. UrhG) ergänzende Anwendung.
(3) Der genaue Umfang der Rechte und Pflichten aus der Überlassung des Nutzungsrechtes ist in der mit dem Kunden getroffenen „Lizenzvereinbarung“ niedergelegt, die Bestandteil jedes Vertrages ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Unseren Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzugerechnet und in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung des Rechnungsbetrages auf unserem Geschäftskonto maßgeblich.
(3) Wir behalten uns vor, Zahlungen durch Lastschrifteinzug abzulehnen oder gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung hinsichtlich des Kunden durchzuführen. Gebühren für Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.
(4) Zahlungen durch Wechsel oder Scheck werden nicht akzeptiert.
(5) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug zu leisten.
(6) Abonnements können ohne besondere schriftliche Vereinbarung per Bestellung über unsere Webseite abgeschlossen werden. Durch die Zahlung des im Shop angegebenen Abo-Preises bestimmt sich die Laufzeit (in der Regel 1 Monat) und verlängert sich bei wiederkehrender Zahlung jeweils um die bezahlte Laufzeit (in der Regel 1 Monat). Abonnements können von beiden Seiten jeweils zum Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden. Eine Erstattung bezahlter Abonnement-Gebühren bei Kündigung zu einem Termin, der vor dem Ende der bezahlten Laufzeit liegt, ist ausgeschlossen.
(7) Ratenzahlungen für Software werden technisch über die Abo-Funktion durchgeführt. Nach Zahlung aller Raten erhält der Kunde neue Lizenzdaten, mit denen er unsere Software als „Kauf-Version“ dauerhaft freischalten kann. Kommt der Kunde in Verzug oder kündigt die Ratenzahlung selbst, so werden alle bisher geleisteten Raten wie Abo-Zahlungen gewertet und der Vertrag gekündigt. Eine Erstattung bereits geleisteter Raten ist in diesem Fall nicht möglich.
(8) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(9) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, gegenüber einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB 5 % und gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Notenbank (ab 01.07.2016 beträgt der Zinssatz -0,88%) zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen größeren Verzugsschaden infolge einer Inanspruchnahme von Bankkredit zu höheren Konditionen nachzuweisen, können wir diesen geltend machen.
(10) Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von STRIPE Payments Europe Limited 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Ireland.
§ 5 Gewährleistung / Haftung für Mängel
(1) Die Herstellung sämtlicher Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt; die Software ist unter Beachtung anerkannter Programmierregeln erstellt worden. Unser Haus ist sich jedoch dessen bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeiten. Es wird insoweit nur eine in den zugehörigen Produktinformationen zutreffende Beschreibung und die dort aufgeführte Einsatzfähigkeit gewährleistet. Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprodukt den individuellen Anforderungen des Kunden genügt.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 2 Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang.
(5) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt / Verbraucher
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen.
§ 7a Eigentumsvorbehalt / Unternehmer
(1) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention des Verwenders trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(3) Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung / Weitervermietung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
(4) Bei einer Weiterverarbeitung, Umbildung oder Verbindung (mit einer anderen Sache) der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 8 Besondere Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen von 2 Wochen zu. Er hat in diesem Fall jedoch Sorge dafür zu tragen, dass die gelieferten Produkte „ungeöffnet“ bzw. unbenutzt sind. Dies bedeutet, dass die Installation gelieferter Vollversionen bzw. jegliche Verwendung von Lizenzdaten oder Hardwarelocks (Dongle) nicht erfolgt sein darf. Ansonsten ist sein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Diese Regelung ist insoweit interessengerecht, als der Kunde anhand der von uns im Internet angebotenen Demo-Version (als Download) die Leistungsfähigkeit unserer Software vollumfänglich überprüfen kann. Das Widerrufsrecht gilt nicht für elektronisch gelieferte Lizenzen (Download/ESD).
(2) Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation angegebene Installationsanleitung maßgeblich. Es obliegt dem Kunden, die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Installation notwendigen Systemvoraussetzungen (Hardware oder sonstige Software) bereitzustellen.
(3) Der Kunde darf die Software nur vollständig, so wie sie ihm übergeben wurde, also den Originaldatenträger einschließlich der Dokumentation und nur unter gleichzeitiger Mitübertragung der Nutzungsrechte, an Dritte weitergeben.
(4) Eine Übertragung des Programms durch Überspielen, gleich welcher Form, ist unzulässig.
(5) Im Falle der Weitergabe an Dritte sind sämtliche Sicherungskopien, die der Kunde zulässigerweise angefertigt hat, zu vernichten oder mit zu übergeben.
§ 9 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 10 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz (Bremen).
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Stand: 23.03.2023 (V1.0.0.3)