Alle Buchungen und Vorgänge, die zu einem kassenrelevanten oder kassensturzrelevanten Vorgang gehören (oder zu diesem werden könnten), müssen abgesichert werden. Dazu gehört insbesondere das Bonieren von Artikeln (Speisen, Getränke etc.). Auch, wenn der Beleg nicht abgeschlossen wird (Abbruch).
Nicht abgesichert wird zum Beispiel die Telefonliste.