Warum werden Artikel aus Online/Shop-Bestellungen mit dem falschen Mehrwertsteuersatz berechnet?

Bei der Übernahme einer Online-Shop-Bestellung verwendet WinOrder grundsätzlich den Mehrwertsteuersatz, der beim jeweiligen Artikel in der WinOrder-Speisekarte hinterlegt ist.
Der Steuersatz, den der Online-Shop möglicherweise übermittelt, ist für die Steuerberechnung in WinOrder nicht maßgeblich.

Ein falscher Mehrwertsteuersatz entsteht daher meist dann, wenn ein Shop-Artikel nicht oder nicht richtig einem vorhandenen WinOrder-Artikel zugeordnet wurde. Oder wenn der vorhandene Artikel in WinOrder falsch eingestellt ist.

Typische Ursachen

  • Beim Artikel ist eine falsche Steuergruppe hinterlegt:
    Prüfen Sie beim betroffenen Artikel, ob die richtige Steuergruppe eingestellt ist.
  • Der Artikel wurde automatisch als neuer Online-Shop-Artikel angelegt:
    Wenn unbekannte Shop-Artikel automatisch gespeichert werden, legt WinOrder diese häufig in einer Sammel-Artikelgruppe für Online-Shop-Artikel ab.
  • Artikelnummer beginnt mit „E“:
    Automatisch aus dem Online-Shop angelegte Artikel erkennen Sie häufig an einerArtikelnummer mit dem Anfangsbuchstaben „E“, zum Beispiel E217. Das „E“ steht historisch für E-Shop.
  • Die Sammel-Artikelgruppe verwendet den vollen Steuersatz:
    Neue, automatisch angelegte Online-Shop-Artikel übernehmen in der Regel die Steuereinstellung ihrer Artikelgruppe. Ist dort der volle Steuersatz hinterlegt, wird dieser zunächst auch für neue Artikel verwendet.
  • Der Artikel wurde als Bestellkommentar übernommen:
    Kommentare zur gesamten Bestellung werden technisch immer mit dem vollen Steuersatz gebucht. Solche Positionen sind in der Bestellung häufig an einem roten Ausrufezeichen erkennbar.

So prüfen und korrigieren Sie die Einstellung

  1. Öffnen Sie in WinOrder Einstellungen – Speisekarte / Artikelverwaltung.
  2. Alternativ können Sie auf der WinOrder-Startseite direkt die Kachel „Speisekarte / Artikelverwaltung“ auswählen.
  3. Suchen Sie nach dem betroffenen Artikel, möglichst über Artikelnummer oder Artikelname.
  4. Prüfen Sie besonders Artikelnummern, die mit „E“ beginnen, zum Beispiel E217.
  5. Kontrollieren Sie beim Artikel die hinterlegte Steuergruppe und korrigieren Sie diese bei Bedarf.
  6. Prüfen Sie außerdem die Steuergruppe der Sammel-Artikelgruppe für Online-Shop-Artikel.
  7. Ordnen Sie regelmäßig wiederkehrende Shop-Artikel möglichst dauerhaft einem vorhandenen WinOrder-Artikel zu. Dann verwendet WinOrder künftig automatisch dessen Steuergruppe.
  8. Prüfen Sie die Änderung anschließend mit einer Testbestellung.

Wichtig

Die technische Zuordnung und die Steuergruppe können in WinOrder geprüft und angepasst werden. Welche Steuergruppe für einen konkreten Artikel rechtlich anzuwenden ist, sollte bei Unklarheiten mit der Steuerberatung abgestimmt werden.