WinOrder verwendet bei Übernahme von Shop-Bestellungen immer den Mehrwertsteuersatz, der in WinOrder unter „Stammdaten – Artikeleingabe“ für den Artikel hinterlegt ist (Getränke = voller Steuersatz; Lebensmittel = ermäßigter Steuersatz). Die Angabe der Steuer in der Online-Bestellung spielt bei Übernahme in bekannte Artikel also keine Rolle.
Kontrollieren Sie daher die betroffenen Artikel (Speisen und Getränke) und Artikelgruppen in WinOrder unter „Stammdaten — Artikeleingabe“. Stellen Sie hier für alle Artikel den richtigen Mehrwertsteuersatz ein.
Unbekannte Artikel, also Artikel, die nicht in WinOrder zu finden sind, werden eventuell als Kommentar boniert (bei Übernahme einer Shop-Bestellung am roten Ausrufezeichen zu erkennen). Beachten Sie dabei, dass Kommentare zur Bestellung immer zum vollen Steuersatz eingebucht werden. Kommentare zu einem Artikel (Topping/Zusatzartikel) werden mit dem Steuersatz des Hauptartikels eingebucht.
Artikel-Zuordnung ab WinOrder 6.0
Mit WinOrder 6.0 haben wir eine neue Artikel-Zuordnung für unbekannte Online-Artikel eingeführt. Mit dieser Funktion lassen sich unbekannte Artikel dauerhaft einem Artikel aus Ihrer WinOrder-Speisekarte zuordnen. Dadurch wird dann immer der Steuersatz des WinOrder-Artikels berechnet. Korrigieren Sie also gegebenenfalls den für diesen Artikel eingestellten Steuersatz.
Kann ein Artikel aus einer Shop-Bestellung nicht zugeordnet werden, wird er in WinOrder normalerweise als neuer Artikel gespeichert. Ab WinOrder 6 kann dabei auch der Steuersatz für den neuen Artikel gewählt werden (Getränk=voller Steuersatz ODER Lebensmittel=ermäßigter Steuersatz).
Wichtig: erfolgt die zuvor beschriebene Artikel-Zuordnung nicht, oder handelt es sich um einen Kommentar mit Preis, gelten die folgenden Regeln:
- Kommentare zur Bestellung (F5) werden immer mit dem vollen Steuersatz berechnet.
- Kommentare zum Artikel (F6) werden mit dem Steuersatz des Hauptartikels bzw. des übergeordneten Artikels berechnet.
Eine Video zur Funktionsweise der neuen Artikel-Zuordnung finden Sie hier:
Bitte führen Sie gegebenenfalls ein Update auf WinOrder 6.0 oder neuer durch, um die neue Funktion nutzen zu können (empfohlen).
WinOrder 5.0 und älter
Online-Shops übertragen keine Steuersätze. Deshalb müssen die Mehrwertsteuern für Ihre Artikel direkt in WinOrder angegeben werden. Solange die Online-Artikel den in WinOrder vorhandenen Artikeln zugeordnet werden können, ist das auch kein Problem. Die Artikel werden auf der Rechnung mit dem in WinOrder angegebenen Steuersatz berechnet.
ABER: Wenn Artikel einer Online-Shop-Bestellung nicht den WinOrder-Stammartikeln zugeordnet werden können, kann es zu Problemen kommen. Je nach Einstellung Ihrer Shop-Schnittstelle wird der unbekannte Artikel dann wie folgt in WinOrder übernommen:
a) Artikel wird als Kommentar zur Bestellung mit Preis in die Bestellung übernommen (zu erkennen am roten Ausrufezeichen) –> diese Kommentar-Artikel werden IMMER mit dem vollen Steuersatz berechnet
b) (Ergänzungs-)Artikel wird als Kommentar zu einem (erkannten) Hauptartikel mit Preis in die Bestellung übernommen –> diese Kommentar-Artikel werden mit dem Steuersatz des Hauptartikels berechnet
c) Artikel wird automatisch in den WinOrder-Stammdaten in der Warengruppe „OnlineShop Artikel“ angelegt –> der Artikel übernimmt die MwSt-Einstellung der Warengruppe „OnlineShop Artikel“ bzw. deren Untergruppen.
Die Warengruppe „OnlineShop Artikel“ und deren Untergruppen sind standardmäßig auf ‚Getränke / voller Steuersatz‘ eingestellt, um auszuschließen, dass versehentlich zu wenig besteuert wird.
Wenn Sie überwiegend Lebensmittel liefern, stellen Sie diese Gruppe unter ‚Stammdaten — Artikeleingabe‘ auf ‚Lebensmittel‘ um:
Wir empfehlen, dass Sie nach dem Ändern der Einstellung eine Testbestellung mit allen Getränken über Ihre Online-Shops (z.B. Lieferando) auslösen, damit einmal alle (unbekannten) Getränke in der Warengruppe „OnlineShop Artikel“ angelegt werden. Anschließend stellen Sie diese (Getränke-)Artikel gezielt in den WinOrder Stammdaten auf die MwSt-Gruppe ‚Getränke‘ um. Die Testbestellung können Sie danach wieder stornieren.