Warum werden unbare Zahlungen (EC-Karte etc.) gesondert und nicht in der Kostenübersicht (Z-Bericht) ausgewiesen?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat spätestens in seinem Schreiben vom 16.8.2017 an den Deutschen Steuerberaterverband (DStV) klargestellt, dass bare und unbare Geschäftsvorfälle i. d. R. getrennt zu verbuchen sind.

Im Kassenbuch dürfen ausschließlich Bareinnahmen und Barausgaben erfasst werden. Die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch stellt nach Auffassung des BMF einen formellen Mangel dar und widerspricht dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung.

WinOrder schreibt zwar (noch) kein Kassenbuch, unterstützt Sie aber bei der Führung durch den täglichen Kassenabschluss (Kostenübersicht / Z-Bericht). Dabei werden alle Barumsätze mit entsprechenden Steueranteilen ausgegeben.
Alle nicht baren Zahlungen werden im Bericht ‘Unbare Zahlungen’ aufgelistet und dort ebenfalls mit Steueranteilen ausgewiesen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.