Wie können Menüs angelegt werden?

  1. Legen Sie zunächst unter „Einstellungen“ –> „Speisekarte“ zunächst eine neue Artikelgruppe für Ihre Menüs an.
  2. Die Vorgabewerte für diese Gruppe stellen Sie wie folgt ein:
    „Artikeltyp“ = „Ergänzbarer Hauptartikel“
    „Umsatzsteuer“ = „Lebensmittel“
  3. Wählen Sie links die Artikelgruppe „Menüs“ aus und fügen Sie nun über die Schaltfläche „Neuer Artikel“ den ersten Menüartikel hinzu, zum Beispiel „Pizza-Menu“. In den „Eigenschaften“ vergeben Sie einen Standardpreis für das Menü (falls das Menü auch Getränke enthält, beachten Sie bei der Preisvergabe bitte den nachfolgenden Hinweis „Menüs mit Getränk„!).

  4. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Zusatzartikel“ und fügen Sie nacheinander alle Artikelgruppen hinzu, aus denen in Ihrem Menü ausgewählt werden kann. Wenn nur bestimmte Artikel aus einer Gruppe auswählbar sind, können Sie statt der Artikelgruppe auch die einzelnen auswählbaren Artikel hinzufügen. Achten Sie darauf, dass in der Spalte „Abfrage“ für alle Artikel, die im selben Fenster zur Auswahl stehen sollen, die gleiche Zahl eingetragen wird. Im Beispiel kann die Auswahl wie folgt erfolgen:
    • 1. Abfrage-Fenster: Pizza
    • 2. Abfrage-Fenster: (zweite) Pizza
    • 3. Abfrage-Fenster: Salat
    • 4. Abfrage-Fenster: Dressing

  5. Speichern Sie alle Änderungen und führen Sie eine Testbestellung durch. Nach dem Bonieren des Menüartikels öffnen sich in der Bestellmaske nacheinander 4 Fenster, in denen Sie die einzelnen Komponenten des Menüs auswählen und bestätigen können. Soll eine Auswahl weggelassen werden (zum Beispiel kein Dressing), verwenden Sie die Schaltfläche „Überspringen (F3)“.

HINWEIS: Menüs mit Getränk

Nach aktueller Rechtsprechung müssen Getränke auch als Bestandteil eines Menüs mit dem vollen Steuersatz versteuert werden. Um dies in WinOrder umzusetzen, legen Sie Ihre Menügetränke in einer eigenen Artikelgruppe an, bei der Sie den Wert für „Umsatzsteuer“ auf „Getränke“ setzen. Als Preis für jedes Getränk geben Sie den Betrag an, den das Getränk anteilig kosten würde.

Beispiel: Wenn Ihr Kunden beim Menü insgesamt 12% spart, dann reduzieren Sie den Getränkepreis ebenfalls um 12% und ziehen den errechneten Getränkepreis vom Menüpreis ab. Kreuzen Sie unter „Zusatzartikel“ bei den Getränken nicht „Gratis“ an. Der Getränkepreis wird so in der Gesamtsumme wieder – mit dem richtigen Steuersatz – hinzugerechnet.

Beim Bonieren wird so der Getränkepreis wieder hinzugerechnet, so dass der Gesamtpreis des Menüs und die Steuerberechnung stimmen.

Tipp: Der Einfachheit halber können Sie auch den Standardpreis Ihrer Getränke berücksichtigen. Das erspart Ihnen die Prozentrechnung, Sie müssen keine zusätzlichen Posten anlegen, zahlen aber etwas mehr Mehrwertsteuer.

Für weitere Informationen und rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.